22. Januar 2021

Newsletter 2020

Der Mandantenbrief „Blitzlicht“ bietet allen Interessenten aktuelle Fachbeiträge auf den Gebieten Steuern-Wirtschaft-Recht.

Januar

Wenn auch Sie in Kryptowährungen investiert haben bzw. dies erwägen, be­achten Sie bitte, dass potenzielle Gewinne der Steuer unterliegen, wenn ein An- und Verkauf innerhalb eines Jahres stattgefunden hat. Nach einem aktu­ellen Urteil sind Kryptowährungen und Fremdwährungen vergleichbar.

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Februar

Zum Jahreswechsel 2019/2020 traten im Lohnsteuer- und Sozialversiche­rungsrecht umfangreiche Änderungen in Kraft. Einen Überblick hierzu erhal­ten Sie in dieser Ausgabe.

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März

Werbung für den Arbeitgeber auf dem privaten Pkw kann für Mitarbeiter lukrativ erscheinen. Finanzrichter aus Münster urteilten nun, dass das hierfür gezahlte Entgelt der Lohnsteuer unterliegt. Werbeflächenvermietungen dürften demnach künftig unattraktiver sein.

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April

Die Corona-Krise hat Auswirkungen auf fast alle Lebensbereiche. Lesen Sie in dieser Ausgabe, was der Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen bis­her an Maßnahmen eingeleitet haben.

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Mai

Die Corona-Krise beeinflusst mittlerweile fast alle Lebensbereiche. Im steuerlichen Bereich ergeben sich daher auch viele Fragen, die die Finanzbehörden und Gerichte zu erörtern haben.

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Juni

Ein erhöhtes Maß an „Homeoffice-Tagen“ kann zu einer Änderung der Aufteilung der Besteuerungsrechte und damit zu einer Änderung der steuerlichen Situation betroffener Grenzpendler führen.

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Juli

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 mit dem Entwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wesentliche Entscheidungen des Konjunktur- und Zukunftspakets getroffen.

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August

Der Abzug von Verlusten bei späteren positiven Einkünften hat große Auswirkungen auf die Steuerbelastungen. Dies wird insbesondere in diesem
Jahr deutlich, in dem viele Unternehmen/Unternehmer voraussichtlich Verluste erwirtschaften werden.

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September

Zu einer ernsthaften und nachhaltigen Hochschulausbildung gehört auch die Teilnahme an den für die Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifika-tion erforderlichen Prüfungen. 

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Oktober

Wer kennt es nicht? Eine Fliese im Badezimmer muss ersetzt werden, die Dachrinne wurde schon länger nicht mehr gereinigt, die Waschmaschine streikt. Derartige sog. Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaß-nahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen vorgenommen werden, kön-nen unter engen Voraussetzungen den Einkommensteuerbetrag um bis zu 1.200 Euro senken.

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November

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 sollen neue Anreize für das Ehrenamt gesetzt und Vereinfachungen erreicht werden. Durch eine Erhöhung des Freibetrags für Übungsleiter auf 3.000 Euro und eine Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 840 Euro soll der Einsatz ehrenamtlich Tätiger gewürdigt werden.

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Dezember

Der Bundesfinanzhof hat einige interessante Entscheidungen in der jüngsten Vergangenheit getroffen. So beispielsweise zu Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben eines Freiberuflers zur Förderung von Personen oder Organisationen in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen.

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